Bundesklimaschutzgesetz – Verbindliche Emissionshöchstmengen für Bund und Länder
Ministerialentwurf vom 10.06.2008Zusammenfassung
Der Entwurf 09.06.2008 ändert das Bundesverfassungsgesetz, um Klimaschutz als Teil des Umweltschutzes zu verankern und legt verbindliche Emissionshöchstmengen für Bund und Länder fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/11/2008XXIII
Verfassung
Schwerpunkte
- Der Entwurf ergänzt das Bundesverfassungsgesetz um den Begriff „Klimaschutz“ und definiert ihn als Teil des umfassenden Umweltschutzes.
- Bund und Länder erhalten die Befugnis, Höchstmengen für Treibhausgase bzw. Mindestanteile erneuerbarer Energien festzulegen.
- Die festgelegten Höchstmengen werden nach Sektoren (z. B. Verkehr, Energie, Landwirtschaft) auf Bund und Länder verteilt; die Aufteilung erfolgt durch Verhandlungen zwischen den zuständigen Ministerien und den Ländern.
- Überschreitungen dürfen durch Einsparungen in anderen Sektoren oder durch Zukauf von Emissionsreduktionseinheiten (z. B. JI‑ oder CDM‑Zertifikate) ausgeglichen werden.
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