<!--[0-->Universitätsrechts‑Änderungsgesetz 2008 – Governance, Finanzen & Gleichstellung<!--]-->
Universitätsrechts‑Änderungsgesetz 2008 – Governance, Finanzen & Gleichstellung
Ministerialentwurf vom 15.06.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Universitätsgesetz: Er regelt die Zusammensetzung des Universitätsrates, führt neue Gremien für Gleichstellung ein, stärkt finanzielle Steuerungsinstrumente und schafft ein zentrales Repository für Abschlussarbeiten.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung6/16/2008XXIII
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Neugestaltung der Universitätsorgane: Der Universitätsrat wird neu zusammengesetzt (5‑9 Mitglieder, keine Politiker, keine Bundesmitarbeiter, Gender‑Quoten), seine Aufgaben werden detailliert festgelegt, und es entstehen neue Gremien wie Findungs‑ und Schiedskommissionen.
  • Finanzielle Steuerung: Das jährliche Globalbudget kann bei Nichterreichen von Zielvorgaben um bis zu 3 % eines Drittels gekürzt werden; bis zu 5 % des Budgets dürfen für besondere Vorhaben und Gestaltungsvereinbarungen reserviert werden.
  • Gleichbehandlung: Ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wird an jeder Universität eingerichtet; er prüft Diskriminierungsbeschwerden und kann die Schiedskommission einschalten. Die Bestimmungen des B‑GlBG werden bei Wahlvorschlägen zwingend angewendet.
  • Transparenz und Publikation: Alle Abschlussarbeiten (Diplom, Master, Dissertation) müssen an die Universitätsbibliothek übergeben und in einer zentralen digitalen Datenbank erfasst werden; Studierende können eine fünf‑jährige Sperrfrist für die Nutzung beantragen.
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Hahn Johannes, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
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