Universitätsrechts‑Änderungsgesetz 2008 – Governance, Finanzen & Gleichstellung
Ministerialentwurf vom 15.06.2008Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Universitätsgesetz: Er regelt die Zusammensetzung des Universitätsrates, führt neue Gremien für Gleichstellung ein, stärkt finanzielle Steuerungsinstrumente und schafft ein zentrales Repository für Abschlussarbeiten.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung6/16/2008XXIII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Neugestaltung der Universitätsorgane: Der Universitätsrat wird neu zusammengesetzt (5‑9 Mitglieder, keine Politiker, keine Bundesmitarbeiter, Gender‑Quoten), seine Aufgaben werden detailliert festgelegt, und es entstehen neue Gremien wie Findungs‑ und Schiedskommissionen.
- Finanzielle Steuerung: Das jährliche Globalbudget kann bei Nichterreichen von Zielvorgaben um bis zu 3 % eines Drittels gekürzt werden; bis zu 5 % des Budgets dürfen für besondere Vorhaben und Gestaltungsvereinbarungen reserviert werden.
- Gleichbehandlung: Ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen wird an jeder Universität eingerichtet; er prüft Diskriminierungsbeschwerden und kann die Schiedskommission einschalten. Die Bestimmungen des B‑GlBG werden bei Wahlvorschlägen zwingend angewendet.
- Transparenz und Publikation: Alle Abschlussarbeiten (Diplom, Master, Dissertation) müssen an die Universitätsbibliothek übergeben und in einer zentralen digitalen Datenbank erfasst werden; Studierende können eine fünf‑jährige Sperrfrist für die Nutzung beantragen.
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Stark dagegen Stark dafür
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.