Einführung einer Sexualstraftäter‑Datei zur Kennzeichnung von Sexualstraftaten
Ministerialentwurf vom 19.06.2008Zusammenfassung
Der Entwurf schafft eine Sexualstraftäter‑Datei im Strafregister, kennzeichnet Verurteilungen wegen sexueller Gewalt und ermöglicht Behörden den kontrollierten Zugriff auf diese Daten.Bundesministerium für Inneres6/20/2008XXIII
Strafrecht
Schwerpunkte
- Einführung einer Sexualstraftäter‑Datei, in der Verurteilungen wegen sexueller Gewalt und sexuell motivierter Gewalttaten im Strafregister speziell gekennzeichnet werden.
- Speicherung von Vollzugsgerichts‑Beschlüssen und den Gründen, die zu einer Einstufung nach dem Tilgungsgesetz geführt haben.
- Automatischer Abgleich der Daten mit dem Zentralen Melderegister (ZMR) und der Erkennungsdienstlichen Evidenz (EDE), um aktuelle Wohnanschriften zu erhalten und bei einem Wohnsitzwechsel die zuständige Sicherheitsbehörde zu informieren.
- Beschränkung des Datenzugriffs auf berechtigte Behörden: Gerichte, Sicherheitsbehörden, Bewährungshilfe, Jugendwohlfahrt und andere, die im Rahmen ihrer Aufgaben den Schutz vor sexueller Gewalt benötigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.