Modernisierung des Zivilprozesses – EU‑Verfahren, Zustellungsreform und barrierefreier Zugang
Ministerialentwurf vom 20.07.2008Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Zivilprozessrecht: Er führt EU‑weite Mahn‑ und Bagatellverfahren ein, ersetzt die Eigenhandzustellung durch Rückschein‑Zustellung, macht das Rekursverfahren zweiseitig, erweitert den Gebärdendolmetsch und erlaubt technische Beweisaufnahme.Bundesministerium für Justiz7/21/2008XXIII
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Einführung des Europäischen Mahnverfahrens, das unbestrittene Geldforderungen in allen EU‑Staaten ohne Exequatur vollstreckbar macht.
- Einführung des Europäischen Bagatellverfahrens für grenzüberschreitende Forderungen bis 2 000 €.
- Klagen und andere verfahrenseinleitende Schriftstücke werden künftig per Rückschein‑Zustellung (RSb) zugestellt, nicht mehr eigenhändig.
- Das Rekursverfahren wird grundsätzlich zweiseitig, sodass jede Partei die Möglichkeit hat, auf den Rekurs des Gegners zu antworten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.