2. Zusatzabkommen zur Modernisierung des Österreich‑Australien‑Sozialversicherungsabkommens
Ministerialentwurf vom 29.07.2008Zusammenfassung
Das zweite Zusatzabkommen zwischen Österreich und Australien modernisiert das bestehende Sozialversicherungsabkommen, erweitert die Gleichbehandlung auf Flüchtlinge und Staatenlose, regelt, welches nationale Recht bei grenzüberschreitender Arbeit gilt, und fügt einen Datenschutzartikel hinzu.Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz7/30/2008XXIII
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Begriff „Abkommen“ wird definiert und bezieht sich auf das ursprüngliche 1992‑Abkommen, das durch das 2001‑Zusatzabkommen geändert wurde.
- Die Exportpflicht gilt grundsätzlich für Personen, die im Gebiet des anderen Staates wohnen oder arbeiten – mit Ausnahmen für bestimmte Zusatzpensionen.
- Zusätzliche Beträge wie Mietenbeihilfe werden außerhalb Australiens nur im in australischen Recht vorgesehenen Umfang gezahlt.
- Ein neuer Datenschutzartikel regelt die Übermittlung, Nutzung und den Schutz personenbezogener Daten zwischen beiden Staaten.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.