Verdopplung der Familienbeihilfe im September für Kinder ab 6 Jahren
Ministerialentwurf vom 12.08.2008Zusammenfassung
Der Entwurf sieht vor, die Familienbeihilfe im September jedes Jahres für Kinder, die in diesem Jahr ihr sechstes Lebensjahr vollenden, zu verdoppeln. Die Regelung gilt ab September 2008 und kostet den Staat jährlich rund 198 Millionen Euro.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend8/13/2008XXIII
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (§ 8 Abs. 2a) wird eingeführt, der die Familienbeihilfe im September jedes Jahres für Kinder ab dem Jahr, in dem sie sechs Jahre alt werden, verdoppelt.
- Bei der Verdopplung werden auch die bereits bestehenden Erhöhungen für Geschwisterstaffelungen (Abs. 3) und für behinderte Kinder (Abs. 4) berücksichtigt.
- Die Inkrafttretensbestimmung (§ 55 Abs. 12) legt fest, dass die Regelung mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt und erstmals im September 2008 angewendet wird.
- Der zusätzliche finanzielle Aufwand beläuft sich auf rund 198 Millionen Euro pro Jahr für etwa 1,36 Millionen betroffene Kinder.
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