Zusammenfassung
Die UStG‑Novelle 2008 richtet das Umsatzsteuergesetz nach EU‑Richtlinien aus, streicht veraltete Verweise und definiert neue Freimengen für nicht‑gewerbliche Einfuhren im persönlichen Gepäck von Reisenden.Bundesministerium für Finanzen8/14/2008XXIII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Der Verweis auf die Artikel 27 und 28 der Zollbefreiungsverordnung wird gestrichen, weil diese durch die EU‑Verordnung (EG) 274/2008 überholt sind.
- Die Unterabschnitte lit. e und f werden vollständig entfernt, weil ihre Regelungen nun in den neuen §§ 6 Abs. 5 und 6 enthalten sind.
- Für Waren mit einem Gesamtwert bis zu 22 Euro gilt eine generelle Steuerbefreiung, ausgenommen alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettenwasser und Tabak.
- Für nicht‑gewerbliche Einfuhren im persönlichen Gepäck werden detaillierte Freimengen festgelegt: bis zu 200 Zigaretten (oder entsprechende Mengen anderer Tabakwaren), bis zu 1 Liter hochprozentiger Alkohol bzw. 2 Liter niedrigprozentiger Alkohol, 4 Liter Wein, 16 Liter Bier, Kraftstoff für das Fahrzeug und sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro (430 Euro bei Flugreisenden). Für Reisende unter 15 Jahren gilt ein geringerer Wert‑Grenzbetrag von 150 Euro.
Dokumente (PDFs)
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