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Neuregelung der Bundeswettbewerbsbehörde – Stärkung von Ermittlungs‑ und Entscheidungsbefugnissen
Ministerialentwurf vom 13.08.2008

Zusammenfassung

Der Entwurf richtet die Bundeswettbewerbsbehörde als unabhängige Institution ein, verleiht ihr erweiterte Ermittlungs‑ und Entscheidungsbefugnisse im Kartellrecht und regelt Organisation, Verfahren und Gebühren.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit8/14/2008XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Die Behörde hat das Ziel, funktionierenden Wettbewerb zu sichern und Wettbewerbsverzerrungen nach dem Kartellgesetz sowie den EU‑Wettbewerbsregeln entgegenzuwirken.
  • Die Behörde erhält erweiterte Befugnisse: Sie kann selbst Entscheidungen treffen, im Namen der Verwaltung an Kartell‑ und Oberkartellgerichten teilnehmen und Unterlassungsansprüche nach dem UWG geltend machen.
  • Die Organisation sieht einen Generaldirektor, eine Geschäftsstelle (mit möglichen Abteilungen) und eine achtköpfige Wettbewerbskommission vor; alle Mitglieder werden von Kammern und Verbänden vorgeschlagen, um Unabhängigkeit und Fachkompetenz zu gewährleisten.
  • Für Unternehmenszusammenschlüsse ist eine Anmeldung bei der Behörde Pflicht; innerhalb von vier Wochen prüft sie in Phase I, entscheidet über die Notwendigkeit einer vertieften Prüfung (Phase II) und legt Fristen für ein Durchführungsverbot fest.
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Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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