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Einheitlicher Grundwehrdienst von 6 Monaten & Umstellung von Truppen‑ auf Milizübungen
Ministerialentwurf vom 14.02.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert vier militärrechtliche Gesetze, um den Grundwehrdienst einheitlich auf sechs Monate festzulegen, Truppenübungen abzuschaffen und durch Miliz‑ bzw. Kaderübungen zu ersetzen sowie eine Milizprämie einzuführen.
Bundesministerium für Landesverteidigung2/15/2007XXIII
Verteidigung

Schwerpunkte

  • Die Gesetzesänderungen führen die einheitliche Grundwehrdienstdauer von sechs Monaten ein und setzen das Inkrafttreten aller neuen Bestimmungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes.
  • Truppenübungen werden abgeschafft; stattdessen müssen Wehrpflichtige künftig Miliz‑ bzw. Kaderübungen im gleichen zeitlichen Umfang absolvieren.
  • Für die Teilnahme an Kaderübungen wird eine Milizprämie eingeführt, deren Höhe nach Dienstgrad gestaffelt ist.
  • Einige Bestimmungen verlieren am 31. Dezember 2007 ihre Gültigkeit, weil das neue Gesetz bereits vorher in Kraft tritt.
Regierungsvorlage
Beschleunigung der Wehrrechtsreform
einfache Mehrheit XXIII 06.12.2007
Gesetz
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung
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