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28. KFG‑Novelle – Erleichterungen im kombinierten Verkehr & neue Kontrollen
Ministerialentwurf vom 17.12.2006

Zusammenfassung

Der Entwurf 28. KFG‑Novelle erhöht Gewichtslimits im kombinierten Verkehr, stärkt Kontrollen von Kraftstoffen, führt neue technische Vorgaben (z. B. optische Warnzeichen) und schafft Ausnahmen für bestimmte Fahrzeugklassen sowie ein Verfahren für Ausnahmegenehmigungen bei auslaufenden Serien.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie12/18/2006XXIII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Erhöht die zulässige Gesamtmasse von Kraftfahrzeug‑Anhänger‑Kombinationen im Vor‑ und Nachlaufverkehr auf bis zu 44 t, um den kombinierten Verkehr zu fördern.
  • Ermächtigt Behörden, Kraftstoffproben an Erzeugern, Importeuren, Tankstellen und Fahrzeugen zu entnehmen; Kosten trägt der beprobte Betrieb.
  • Selbsttätige Kupplungen werden nur für Anhänger über 3 500 kg vorgeschrieben; Ausnahmen für land‑ und forstwirtschaftliche Anhänger.
  • Verbot von breiten roten, fluoreszierenden Streifen an Nicht‑Sicherheitsfahrzeugen, um Verwechslungen zu verhindern.
Regierungsvorlage
28. Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG)
einfache Mehrheit XXIII 05.07.2007
Gesetz
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Vizekanzler
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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