Einführung eines elektronischen Registers und EU‑Harmonisierung des AWG 2002
Ministerialentwurf vom 08.03.2007Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein zentrales elektronisches Register für Abfalldaten ein, passt das AWG an EU‑Vorschriften an und legt neue Sicherheits‑ sowie Strafbestimmungen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/9/2007XXIII
Abfall
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Ein zentrales elektronisches Register (EDM‑Portal) wird eingerichtet, in dem Abfallerzeuger, Sammler, Behandler und befugte Fachpersonen ihre Stammdaten registrieren müssen.
- Meldungen und Anträge können künftig über das Register elektronisch eingereicht werden; ein elektronischer „Antrag“ gilt als beim Amt eingegangen, sobald er im Register vorliegt.
- Sammel‑ und Verwertungssysteme müssen innerhalb von sechs Monaten nach Betriebsaufnahme eine finanzielle Sicherstellung erbringen, die mindestens die Hälfte der zu erwartenden Kosten deckt.
- Die Aufzeichnungs‑ und Meldepflichten für IPPC‑Behandlungsanlagen, Verbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen werden an die EG‑PRTR‑Verordnung angepasst.
Dokumente (PDFs)
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