<!--[0-->Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG im VAG<!--]-->
Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie 2005/68/EG im VAG
Ministerialentwurf vom 11.03.2007

Zusammenfassung

Die VAG‑Novelle 2007 setzt die EU‑Rückversicherungsrichtlinie um, erweitert Aufsichtspflichten, führt neue Melde‑ und Berichtspflichten ein und passt Garantiefonds‑Grenzen an.
Bundesministerium für Finanzen3/12/2007XXIII
Versicherungswesen

Schwerpunkte

  • Die Definition von Versicherungsunternehmen wird um die Verweise auf § 9, § 9a und § 13d erweitert, damit Rückversicherer eindeutig erfasst werden.
  • Ausländische Versicherungsunternehmen, die ausschließlich Rückversicherung betreiben, unterliegen künftig dem VAG wie inländische Unternehmen.
  • Die Konzession für Rückversicherer gilt für das gesamte EWR‑Gebiet; bei inländischen Unternehmen wird die Konzession automatisch auf den Rückversicherungsbetrieb übertragen, wenn die Konzession für Direktversicherung erlischt.
  • Erlöschen einer Konzession zwingt das Unternehmen, bestehende Versicherungsverträge sofort zu beenden und die Interessen der Versicherten zu wahren; die FMA kann die freie Verfügung über Vermögenswerte einschränken.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
VAG-Novelle 2007 (Rückversicherungsrichtlinie)
einfache Mehrheit XXIII 06.07.2007
Gesetz
Image of politician Molterer Wilhelm, Mag.

Molterer Wilhelm, Mag.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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