Zusammenfassung
Die VAG‑Novelle 2007 setzt die EU‑Rückversicherungsrichtlinie um, erweitert Aufsichtspflichten, führt neue Melde‑ und Berichtspflichten ein und passt Garantiefonds‑Grenzen an.Bundesministerium für Finanzen3/12/2007XXIII
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Die Definition von Versicherungsunternehmen wird um die Verweise auf § 9, § 9a und § 13d erweitert, damit Rückversicherer eindeutig erfasst werden.
- Ausländische Versicherungsunternehmen, die ausschließlich Rückversicherung betreiben, unterliegen künftig dem VAG wie inländische Unternehmen.
- Die Konzession für Rückversicherer gilt für das gesamte EWR‑Gebiet; bei inländischen Unternehmen wird die Konzession automatisch auf den Rückversicherungsbetrieb übertragen, wenn die Konzession für Direktversicherung erlischt.
- Erlöschen einer Konzession zwingt das Unternehmen, bestehende Versicherungsverträge sofort zu beenden und die Interessen der Versicherten zu wahren; die FMA kann die freie Verfügung über Vermögenswerte einschränken.
Dokumente (PDFs)
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