Zusammenfassung
Das Tiertransportgesetz 2007 regelt den Schutz von Tieren beim Transport im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten, führt einheitliche Kontrollen, Zulassungen für lange Beförderungen und tierseuchenrechtliche Mindestanforderungen ein. Es tritt am 1 August 2007 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend3/29/2007XXIII
Tierschutz
Tiermedizin
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Geltungsbereich: Alle Tiertransporte, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgen, unterliegen den Mindeststandards der EU‑Verordnung (EG) Nr. 1/2005.
- Kontrollorgane (Tierärzte und speziell ausgebildete Personen) werden als Tiertransportinspektoren eingesetzt, um die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen.
- Transportunternehmer und Begleitpersonen müssen Anordnungen der Kontrollen unverzüglich befolgen, Kontrollen dulden und bei Gefahr sofortige Maßnahmen wie Transportunterbrechungen zulassen.
- Für lange Beförderungen wird eine gesonderte Zulassung erteilt, die aus einer Kennziffer (AT‑xx‑0001‑ZL) besteht und von den Bezirksverwaltungsbehörden registriert wird.
Regierungsvorlage
Neues Tiertransportgesetz 2007
einfache Mehrheit XXIII 05.07.2007
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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