Änderungen im ASVG und BSVG – Teilversicherung, Großgeräteplan, Erstattungskodex & Betriebsrenten
Ministerialentwurf vom 02.04.2007Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das ASVG und BSVG: Er erweitert die Teilversicherung um die Zahnärztekammer, legt Weisungsbefugnisse für den Hauptverband fest, passt die Großgeräteplanung an und modernisiert das Verfahren zur Aufnahme von Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex sowie die Regelungen zu Betriebsrenten.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend4/3/2007XXIII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Ausdruck im ASVG wird geändert, sodass die Tierärztekammer künftig gemeinsam mit der Österreichischen Zahnärztekammer in den Unfall‑ und Teilversicherungsschutz aufgenommen wird.
- Der Hauptverband muss bei Regelungen, die Rechte oder Pflichten von Personen außerhalb seiner Mitgliedschaft betreffen, Weisungen der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend befolgen.
- Der Verweis auf den vom Bund festzulegenden Großgeräteplan wird durch den von der Bundesgesundheitskommission im Rahmen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit (ÖSG) beschlossenen Plan ersetzt.
- Das Verfahren zur Aufnahme von Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex wird präzisiert: Nach Antragstellung wird die Spezialität zunächst befristet im roten Bereich aufgenommen; der Hauptverband entscheidet innerhalb von 90 Tagen (Preisentscheidung bis 180 Tage) über die Aufnahme in den gelben oder grünen Bereich, wobei für Generika ein gesonderter Antrag in den grünen Bereich möglich ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.