Novelle des UWG 2007: Einführung eines Verbots für aggressive und irreführende Geschäftspraktiken
Ministerialentwurf vom 11.04.2007Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das UWG, indem er unlautere Geschäftspraktiken – sowohl aggressive als auch irreführende – definiert und verbietet, um die EU‑Richtlinien umzusetzen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit4/12/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Einführung einer Generalklausel, die jede geschäftliche Handlung verbietet, die den Wettbewerb zum Nachteil von Unternehmen oder das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich beeinflusst.
- Definition von aggressiven Geschäftspraktiken, die die Entscheidungs‑ oder Verhaltensfreiheit des Verbrauchers durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung stark einschränken.
- Definition von irreführenden Geschäftspraktiken, die falsche Angaben enthalten oder den Verbraucher über wesentliche Produktmerkmale, Preis oder Vertragsbedingungen täuschen.
- Regulierung vergleichender Werbung: Sie ist nur zulässig, wenn sie nicht gegen die §§ 1, 1a, 2, 7 oder 9 Abs. 1‑3 verstößt und klare Angaben zu Preis, Zeitraum und Bedingungen enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.