Zusammenfassung
Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2007 führt die Briefwahl ein, senkt das Wahlalter auf 16 Jahre und passt zahlreiche Wahlgesetze an, um die Stimmabgabe für im Ausland lebende und abwesende Bürger zu vereinfachen.Bundesministerium für Inneres4/12/2007XXIII
Wahl
Schwerpunkte
- Die Stimmabgabe erfolgt grundsätzlich vor der örtlichen Wahlbehörde; bei Briefwahl wird ein neues Verfahren mit Wahlkarte und eidesstattlicher Erklärung eingeführt.
- Das aktive Wahlrecht wird auf Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ausgeweitet.
- Die Mandatsverteilung in den Landeswahlkreisen richtet sich nach einer Verhältniszahl, die sowohl Inland‑ als auch Ausland‑Wähler berücksichtigt.
- Parteivertreter können den zustellungsbevollmächtigten Vertreter jederzeit durch einen anderen ersetzen; bei Ablehnung ist die Mehrheit der Bewerber erforderlich.
Dokumente (PDFs)
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