Terminologische Anpassungen & neue Regelungen für Pädagogische Hochschulen
Ministerialentwurf vom 16.04.2007Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Hochschülerschaftsgesetz an das Hochschulgesetz 2005 an, indem er die Begriffe „Akademie“ und „Akademievertretung“ durch einheitliche Bezeichnungen ersetzt, die Mitgliedschaftsregelungen auf mindestens 30 ECTS‑Punkte festlegt und die Größe sowie Finanzierungsmodalitäten der Studierendenvertretungen neu definiert.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung4/17/2007XXIII
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Bezeichnungen werden vereinheitlicht: „Akademievertretungen“ werden zu „Pädagogischen Hochschulvertretungen“, und „Akademien“ zu „Pädagogischen Hochschulen“.
- Nur Studierende, die zu Studien mit mindestens 30 ECTS‑Punkten zugelassen sind, gehören der Österreichischen Hochschülerschaft an.
- Die maximale Größe einer Studiengangsvertretung wird von 400 auf 250 Studierende gesenkt; damit passen die Vertretungszahlen besser zu den kleineren Pädagogischen Hochschulen.
- Bei Pädagogischen Hochschulen mit weniger als 250 Studierenden kann die gesamte Hochschulvertretung direkt von allen Studierenden gewählt werden (statt einer getrennten Vertretung).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.