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Anpassung der Studienförderung für Pädagogische Hochschulen und Erhöhung der Beihilfen
Ministerialentwurf vom 16.04.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Studienförderungsgesetz an, um Pädagogische Hochschulen in die Förderungen einzubeziehen, die Höchstbeihilfen um 12 % zu erhöhen und neue Nachweis‑ sowie Zuständigkeitsregelungen einzuführen.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung4/17/2007XXIII
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Der Entwurf erweitert die förderfähigen Personengruppen um ordentliche Studierende an Fachhochschul‑Studiengängen, öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen.
  • Der Nachweis des günstigen Studienerfolgs an Pädagogischen Hochschulen wird auf die Aufnahme als ordentlicher Studierender im ersten Jahr und den Erhalt von mindestens 30 ECTS‑Punkten im zweiten Jahr festgelegt.
  • Die Höchststudienbeihilfe wird von 424 € auf 606 € erhöht, wenn Studierende zu den begünstigten Gruppen (Vollwaisen, verheiratete Studierende, Eltern mit Kind‑Betreuungsaufgaben oder mit weiterem Wohnort) gehören; zusätzlich erhalten sie einen Kinder‑Zuschlag von 67 € pro Monat. Der Jahresbetrag wird um 12 % erhöht und auf ganze Euro gerundet.
  • Die Zuständigkeit für Berufungen gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde wird den jeweiligen Bundesministerinnen und -ministern (Wissenschaft & Forschung, Unterricht, Kunst & Kultur, Gesundheit, Familie & Jugend) zugeordnet, je nach Art der Hochschule.
Regierungsvorlage
Novelle des Studienförderungsgesetzes 1992
einfache Mehrheit XXIII 06.06.2007
Gesetz
Image of politician Hahn Johannes, Dr.

Hahn Johannes, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
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