Anpassung der Studienförderung für Pädagogische Hochschulen und Erhöhung der Beihilfen
Ministerialentwurf vom 16.04.2007Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Studienförderungsgesetz an, um Pädagogische Hochschulen in die Förderungen einzubeziehen, die Höchstbeihilfen um 12 % zu erhöhen und neue Nachweis‑ sowie Zuständigkeitsregelungen einzuführen.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung4/17/2007XXIII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Entwurf erweitert die förderfähigen Personengruppen um ordentliche Studierende an Fachhochschul‑Studiengängen, öffentlichen Pädagogischen Hochschulen und anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen.
- Der Nachweis des günstigen Studienerfolgs an Pädagogischen Hochschulen wird auf die Aufnahme als ordentlicher Studierender im ersten Jahr und den Erhalt von mindestens 30 ECTS‑Punkten im zweiten Jahr festgelegt.
- Die Höchststudienbeihilfe wird von 424 € auf 606 € erhöht, wenn Studierende zu den begünstigten Gruppen (Vollwaisen, verheiratete Studierende, Eltern mit Kind‑Betreuungsaufgaben oder mit weiterem Wohnort) gehören; zusätzlich erhalten sie einen Kinder‑Zuschlag von 67 € pro Monat. Der Jahresbetrag wird um 12 % erhöht und auf ganze Euro gerundet.
- Die Zuständigkeit für Berufungen gegen Bescheide der Studienbeihilfenbehörde wird den jeweiligen Bundesministerinnen und -ministern (Wissenschaft & Forschung, Unterricht, Kunst & Kultur, Gesundheit, Familie & Jugend) zugeordnet, je nach Art der Hochschule.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.