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Neufassung des Bundesvergabegesetzes – mehr Transparenz und strengere Zuverlässigkeitsregeln
Ministerialentwurf vom 23.01.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundesvergabegesetz: neue Definitionen, niedrigere Schwellenwerte, strengere Zuverlässigkeitsprüfungen und erweiterte Dokumentations‑ und Meldepflichten.
Bundeskanzleramt1/24/2007XXIII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Auftraggeber muss die berufliche Zuverlässigkeit von Unternehmern prüfen und dafür u. a. Auskünfte aus der zentralen Verwaltungsstrafe‑Videmz des Finanzministeriums einholen.
  • Die Schwellenwerte für Liefer‑ und Dienstleistungsaufträge werden gesenkt (z. B. von 236 000 € auf 211 000 €).
  • Angebote müssen in einem Verzeichnis erfasst, bis zur Öffnung sicher verwahrt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Bei offenen und nicht‑offenen Verfahren werden Angebote unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist am festgelegten Ort geöffnet.
Regierungsvorlage
Novelle des Bundesvergabegesetzes 2006
einfache Mehrheit XXIII 04.07.2007
Gesetz
Image of politician Lopatka Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion/PHOTO SIMONIS

Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Staatssekretär im Bundeskanzleramt
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