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Verlängerung der Geltungsdauer des Pflege‑Übergangsgesetzes
Ministerialentwurf vom 23.04.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf verlängert das Ablaufdatum des Pflege‑Übergangsgesetzes auf den 31. Dezember 2007 und führt einen neuen § 5 ein, der das Inkrafttreten der Änderung auf den 1. Juli 2007 festlegt.
Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz4/24/2007XXIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Das Ablaufdatum der Übergangsregelung wird von 30. Juni 2007 auf 31. Dezember 2007 verlängert.
  • Ein neuer § 5 legt fest, dass die geänderte Regelung bereits ab dem 1. Juli 2007 gilt.
  • Die Fristverlängerung hat keine finanziellen Auswirkungen für den Staat.
  • Durch die Verlängerung bleibt das Gesetz bis Ende des Jahres gültig, sodass die geplanten Pflege‑ und Betreuungsreformen ohne Zeitdruck umgesetzt werden können.
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Buchinger Erwin, Dr.

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