Gewebesicherheitsgesetz – Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für menschliche Zellen und Gewebe
Ministerialentwurf vom 02.05.2007Zusammenfassung
Das GSG legt Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben fest und schafft ein Überwachungssystem mit Melde‑ und Inspektionspflichten.Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend5/3/2007XXIII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Das GSG regelt die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben für medizinische Zwecke, ausgenommen autologe Transplantate, Blutbestandteile und Organe im Körper.
- Einrichtungen, die Zellen oder Gewebe gewinnen wollen, müssen dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gemeldet werden und ein funktionierendes Qualitätssystem besitzen.
- Spender müssen vor der Entnahme umfassend ärztlich aufgeklärt und schriftlich einwilligen; die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
- Gewebebanken dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes tätig sein und müssen die erforderliche personelle, räumliche und technische Ausstattung nach dem Stand der Wissenschaft besitzen.
Dokumente (PDFs)
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