Flexibilisierung und Verschärfung des österreichischen Arbeitszeitrechts
Ministerialentwurf vom 09.05.2007Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Arbeitszeitrecht, erlaubt flexiblere tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten, erweitert die Möglichkeiten für Überstunden, stärkt Betriebsvereinbarungen und erhöht die Strafrahmen bei Verstößen.Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit5/10/2007XXIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Eine neue Generalklausel erlaubt es, kollektivvertragsfähige Regelungen durch Betriebsvereinbarungen zu ergänzen, wenn kein Kollektivvertrag existiert.
- Die tägliche Normalarbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden; bei Nachweis der arbeitsmedizinischen Unbedenklichkeit sogar auf zwölf Stunden, und die wöchentliche Arbeitszeit kann flexibel verteilt oder auf bis zu 60 Stunden pro Woche erhöht werden.
- Für Schichtbetriebe ist eine zwölf‑Stunden‑Tagesarbeitszeit möglich, wenn ein Arbeitsmediziner die Unbedenklichkeit bestätigt.
- Bei besonders hohem Arbeitsbedarf dürfen Überstunden bis zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 60 Stunden für maximal 24 Wochen im Jahr genehmigt werden; danach muss mindestens zwei Wochen Ruhezeit eingehalten werden.
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