Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Sicherheitspolizeigesetz, um Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen besser zu verhindern. Er führt eine Meldeauflage ein, die Personen, die in den letzten zwei Jahren gewalttätig waren oder gegen ein Betretungsverbotsgebiet verstoßen haben, zur persönlichen Belehrung verpflichtet, und legt bei Nicht‑Einhaltung Geld- bzw. Freiheitsstrafen fest.Bundesministerium für Inneres5/15/2007XXIII
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Sicherheitsbehörden können eine Meldeauflage erteilen, wenn jemand innerhalb von zwei Jahren bei einer Sportgroßveranstaltung einen gefährlichen Angriff begangen oder ein Betretungsverbots‑Sicherheitsgebiet verletzt hat.
- Der Bescheid muss persönlich zugestellt werden; Ort und Dauer der Veranstaltung sowie der Wohnsitz des Betroffenen sind bei der Auflage zu berücksichtigen, und bei Nicht‑Erscheinen kann eine Zwangsvorführung angeordnet werden.
- Wer einer Meldeauflage nicht nachkommt oder die amtliche Belehrung behindert, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit Geldstrafe bis € 360 (bei Wiederholung bis € 1 500) oder bei Unbezahlbarkeit mit bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe bestraft.
- Der bisherige § 36b wird zu § 49a umbenannt und definiert den "Sicherheitsbereich" rund um Sportgroßveranstaltungen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.