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Änderungen der Gewerbeordnung – Ausschlussgründe, Gütesiegel, Geldwäscheprävention & EWR‑Anpassungen
Ministerialentwurf vom 05.06.2007

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung: er verschärft Ausschlussgründe, führt ein Gütesiegel für Meisterbetriebe ein, stärkt Anti‑Geldwäsche‑Regeln und erleichtert die Anerkennung ausländischer Qualifikationen im EU/EWR‑Raum.
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit6/6/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Natürliche Personen und Verbände, die wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, dürfen kein Gewerbe ausüben.
  • Ein Ausländer kann ein Gewerbe ausüben, wenn er die erforderliche Berechtigung nachweist; Familienangehörige von EU‑/EWR‑Staatsangehörigen dürfen wie Inländer arbeiten.
  • Meisterbetriebe dürfen das Wort „Meister“ im Namen und ein entsprechendes Gütesiegel verwenden; das Ministerium regelt das Siegel per Verordnung.
  • Umfangreiche Anti‑Geldwäsche‑ und Terrorismusfinanzierungsmaßnahmen werden eingeführt, inklusive Identitätsprüfung, Meldungspflicht und Aufbewahrung von Unterlagen.
Regierungsvorlage
Novelle der Gewerbeordnung 1994
einfache Mehrheit XXIII 04.12.2007
Gesetz
Image of politician Bartenstein Martin, Dr.

Bartenstein Martin, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
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