Abkommen über den Sitz und die Privilegien der Interpol‑Anti‑Korruptionsakademie in Österreich
Ministerialentwurf vom 11.06.2007Zusammenfassung
Das Abkommen regelt den Sitz, die Immunitäten und Privilegien der Interpol‑Anti‑Korruptionsakademie in Österreich.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/12/2007XXIII
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
- Der Sitz der Interpol‑Anti‑Korruptionsakademie wird in Österreich festgelegt und ist als unverletzlich definiert.
- ICPO‑Interpol und ihr Personal erhalten umfassende Immunitäten, Steuer‑ und Sozialversicherungsbefreiungen sowie Schutz vor Beschlagnahme.
- Österreich stellt für die Akademie öffentliche Dienstleistungen, uneingeschränkte Kommunikationswege und kostenfreie Visa sicher.
- Personal und deren Familien erhalten Steuerbefreiungen, Zugang zum Arbeitsmarkt (nach Anhänge‑Regelung) sowie ein Identitätsdokument.
Dokumente (PDFs)
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