Anerkennung des Österreichischen Roten Kreuzes und Schutz seines Symbols
Ministerialentwurf vom 04.07.2007Zusammenfassung
Das Rotkreuzgesetz erkennt das Österreichische Rote Kreuz als einzige nationale Rotkreuzgesellschaft an, definiert seine Aufgaben, schützt das rote Kreuz‑Symbol und legt Strafen für missbräuchliche Nutzung fest.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/5/2007XXIII
Handel
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Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Das Gesetz bestätigt das Österreichische Rote Kreuz als einzige nationale Rotkreuzgesellschaft in Österreich und erlaubt ihm, Zweigvereine und Partnerorganisationen zu ermächtigen, den Namen des Roten Kreuzes zu nutzen.
- Das rote Kreuz auf weißem Grund wird als offizielles Kennzeichen definiert; das Rotkreuz darf dieses Zeichen für alle Aufgaben nutzen und anderen Einrichtungen die Nutzung gestatten.
- Die missbräuchliche Verwendung des Rotkreuzzeichens, des Halbmondzeichens, des Roten Löwen mit roter Sonne, des Roten Kristalls oder ähnlicher Zeichen ist verboten; Verstöße werden mit Geldstrafen von 360 € bis 15 000 € geahndet.
- Wer gegen das Verbot aus § 8 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von 360 € bis 15 000 € rechnen; bei breiter öffentlicher Bekanntmachung des Verstoßes steigt die Strafe.
Regierungsvorlage
Rotkreuzgesetz (RKG)
einfache Mehrheit XXIII 06.12.2007
Gesetz
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