Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Patentgesetz um einen neuen Abschnitt V, der ein Biopatent‑Monitoring‑Komitee einführt. Das Komitee beobachtet die Umsetzung der EU‑Biotechnologierichtlinie, erstattet alle drei Jahre dem Nationalrat Bericht und besteht aus Vertretern von Ministerien, Wirtschaftskammern und Verbänden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/23/2007XXIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Ein neues Biopatent‑Monitoring‑Komitee wird geschaffen, das die Auswirkungen der EU‑Biotechnologierichtlinie bewertet und dem Nationalrat alle drei Jahre einen Bericht vorlegt.
- Der neue Abschnitt V tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.
- Das Komitee setzt sich aus 19 Mitgliedern zusammen, darunter Vertreter von Ministerien, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Landwirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund, Patentanwaltskammer, Rechtsanwaltskammertag, Industrieverbänden, Umweltbundesamt und dem Gentechnik‑Volksbegehren.
- Der Vorsitzende und ein Stellvertreter werden von den Mitgliedern gewählt; das Komitee ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist, und Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.