Risikobasierte AML/CFT‑Novelle für Finanzsektor und Pensionskassen
Ministerialentwurf vom 24.07.2007Zusammenfassung
Der Entwurf führt risikobasierte Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Bank‑, Börsen‑, Versicherungs‑ und Pensionskassengesetzen ein und schafft Ausnahmen für kleine Geldtransfers.Bundesministerium für Finanzen7/25/2007XXIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 15.12.2007 Außer Kraft ab 14.12.2007
- Ein risikobasierter Rahmen verpflichtet Kredit‑ und Finanzinstitute sowie Versicherer, Kundenidentität und wirtschaftliche Eigentümer zu prüfen, wenn Transaktionen ≥ 15 000 € oder ein Verdacht auf Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung besteht.
- Bei hohem Risiko (z. B. Kunden ohne physische Anwesenheit, PEPs aus Drittstaaten) gelten verstärkte Sorgfaltspflichten, einschließlich gesicherter elektronischer Signaturen und zusätzlicher Dokumentationspflichten.
- Klein‑ und gemeinnützige Geldtransfers bis 1 000 € (bzw. 150 € für bestimmte Einrichtungen) sind von der Pflicht zur Angabe des Auftraggebers ausgenommen, sofern die Empfänger bestimmte Transparenz‑ und Prüfungsanforderungen erfüllen.
- Kredit‑ und Finanzinstitute müssen Verdachtsfälle unverzüglich der Behörde (SPG) melden, dürfen Transaktionen bis zur Klärung aussetzen und sind verpflichtet, umfangreiche Aufzeichnungen (mindestens fünf Jahre) zu führen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.