E‑GovG‑Novelle 2007: Qualifizierte Signaturen, bPK und neue Stellvertretungsregeln
Ministerialentwurf vom 29.07.2007Zusammenfassung
Die Novelle führt qualifizierte elektronische Signaturen in die Bürgerkarte ein, regelt Stellvertretungen, definiert neue Personenkennzeichen (bPK) für den privaten Sektor und modernisiert die Amtssignatur. Inkrafttreten ist am 01.01.2008, mit Übergangsregelungen bis 31.12.2012.Bundeskanzleramt7/30/2007XXIII
Verwaltungsreform
Schwerpunkte
- Die Bürgerkarte wird um das Wort „qualifizierte“ erweitert, sodass künftig jede elektronische Signatur auf der Karte die Sicherheitsstufe einer qualifizierten Signatur besitzen muss.
- Stellvertretung per Bürgerkarte wird für Vertreter, berufsmäßige Parteienvertreter und Organwalter geregelt; bei den letzten beiden Gruppen entfällt der Nachweis eines Vollmachtsverhältnisses.
- Die Stammzahl wird künftig aus der Firmenbuch‑, ZVR‑ oder Ergänzungsregister‑Nummer gebildet; Personen, die nicht im Melderegister stehen, können auf Antrag in das Ergänzungsregister eingetragen werden.
- Ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) kann im privaten Sektor mit oder – bei bestimmten Auftraggebern – ohne Mitwirkung des Betroffenen erzeugt werden, wenn gesetzliche Vorgaben die Identitätsprüfung erfordern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.