Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens und Einführung elektronischer Zustellung
Ministerialentwurf vom 30.07.2007Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Verwaltungsverfahren: Es erweitert den Anwendungsbereich, definiert digitale Begriffe und legt verbindliche Regeln für die elektronische Zustellung von Dokumenten fest, einschließlich Lizenzierung von Zustelldiensten und Datenschutzbestimmungen.Bundeskanzleramt7/31/2007XXIII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2008
- Der Anwendungsbereich des AVG wird erweitert: neue Behörden, Lehrlingsstellen, Postbüros, Fernmeldebüros und weitere Organe werden nun als Empfänger von Verwaltungsverfahren berücksichtigt.
- Die Liste der Wahl‑ und Abstimmungsangelegenheiten, bei denen das AVG nicht gilt, wird präzisiert und um die Durchführung von Volksbefragungen erweitert.
- Der Begriff „Verwaltungsverfahrensgesetze“ wird um Staats‑ und Gemeinschaftsrecht erweitert, sodass diese Rechtsquellen ebenfalls als Verwaltungsvorschriften gelten.
- Neue Definitionen (z. B. „Dokument“, „Zustelladresse“, „elektronische Zustelladresse“) werden eingeführt, um elektronische Vorgänge eindeutig zu beschreiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.