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Digitalisierung des Verwaltungsverfahrens und Einführung elektronischer Zustellung
Ministerialentwurf vom 30.07.2007

Zusammenfassung

Das Gesetz modernisiert das Verwaltungsverfahren: Es erweitert den Anwendungsbereich, definiert digitale Begriffe und legt verbindliche Regeln für die elektronische Zustellung von Dokumenten fest, einschließlich Lizenzierung von Zustelldiensten und Datenschutzbestimmungen.
Bundeskanzleramt7/31/2007XXIII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2008
  • Der Anwendungsbereich des AVG wird erweitert: neue Behörden, Lehrlingsstellen, Postbüros, Fernmeldebüros und weitere Organe werden nun als Empfänger von Verwaltungsverfahren berücksichtigt.
  • Die Liste der Wahl‑ und Abstimmungsangelegenheiten, bei denen das AVG nicht gilt, wird präzisiert und um die Durchführung von Volksbefragungen erweitert.
  • Der Begriff „Verwaltungsverfahrensgesetze“ wird um Staats‑ und Gemeinschaftsrecht erweitert, sodass diese Rechtsquellen ebenfalls als Verwaltungsvorschriften gelten.
  • Neue Definitionen (z. B. „Dokument“, „Zustelladresse“, „elektronische Zustelladresse“) werden eingeführt, um elektronische Vorgänge eindeutig zu beschreiben.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007
einfache Mehrheit XXIII 05.12.2007
Gesetz
Image of politician Gusenbauer Alfred, Dr.

Gusenbauer Alfred, Dr.

SPÖ

Bundeskanzler
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