<!--[0-->Abkommen über den Amtssitz und Privilegien der Interpol Anti‑Korruptionsakademie in Österreich<!--]-->
Abkommen über den Amtssitz und Privilegien der Interpol Anti‑Korruptionsakademie in Österreich
Ministerialentwurf vom 05.08.2007

Zusammenfassung

Das Abkommen legt den Sitz, die Rechtsfähigkeit und umfangreiche Privilegien für die Interpol Anti‑Korruptionsakademie in Österreich fest, inklusive Steuer‑ und Zollbefreiungen sowie besonderen Zugangsrechten für Personal und deren Familien.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/6/2007XXIII
internationales Abkommen
diplomatische Beziehungen

Schwerpunkte

  • Der Amtssitz der Interpol Anti‑Korruptionsakademie wird von beiden Seiten gemeinsam festgelegt und gilt als unverletzlich.
  • ICPO‑Interpol erhält Immunität von österreichischer Gerichtsbarkeit, ausgenommen in klar definierten Ausnahmefällen (z. B. Verkehrsunfälle).
  • Alle steuerlichen Abgaben (direkt und indirekt) sowie Zölle auf für die Akademie bestimmte Güter werden erlassen.
  • Mitarbeiter der Akademie können freiwillig in die österreichische Sozialversicherung eintreten; ihre Familien erhalten dieselben Rechte.
Regierungsvorlage
Ansiedlung der Interpol Anti-Korruptionsakademie in Österreich
einfache Mehrheit XXIII 30.01.2008
Andere
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Winkler Hans, Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
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