Umsetzung der EU‑Pflanzenschutzrichtlinie 2009/128/EG in Österreich
Ministerialentwurf vom 10.01.2010Zusammenfassung
Der Entwurf setzt die EU‑Richtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden in nationales Recht um, definiert Pflichten für Eigentümer, Anwender und Behörden, führt ein Bescheinigungssystem ein und regelt Kosten‑ und Berichtspflichten.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/11/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Eigentümer und Verfügungsberechtigte müssen ihre Grundstücke, Bauten und Transportmittel so führen, dass sie möglichst frei von Schadorganismen sind, und Verdachtsfälle unverzüglich melden.
- Das Halten von Schadorganismen ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen gelten nur, wenn eine EU‑Genehmigung für Zucht‑ oder Forschungszwecke vorliegt.
- Der Anbau bestimmter Pflanzenarten oder die Nutzung bestimmter Kultursubstrate kann eingeschränkt oder verboten werden, wenn dies zum Schutz vor Schadorganismen erforderlich ist.
- Die Länder müssen einen nationalen Aktionsplan erstellen, regelmäßige Berichte über die Umsetzung der EU‑Richtlinie an das Bundesministerium übermitteln und dabei Fristen (z. B. Bericht bis 14. Dezember 2012) einhalten.
Dokumente (PDFs)
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