Erweiterung der Ministerbefugnisse bei Marktstörungen und Einführung von Nachhaltigkeitskriterien
Ministerialentwurf vom 24.01.2010Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt die Befugnisse des Ministers bei Marktstörungen, führt Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoff‑Rohstoffe ein und erlaubt Verfall sowie Beschlagnahme von Marktordnungswaren. Außerdem wird die Getreide‑Überwachungsverordnung bis 31.07.2010 befristet.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/25/2010XXIV
Umwelt
Energie
Verwaltungsrecht
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der Minister erhält erweiterte Befugnisse, bei Marktstörungen schnell Verordnungen zu erlassen, um Schutzmaßnahmen umzusetzen.
- Ein neuer Paragraph definiert Nachhaltigkeitskriterien für landwirtschaftliche Rohstoffe, die zur Herstellung von Biokraftstoffen dienen.
- Behörden dürfen bei Verstößen gegen das Marktordnungsrecht Waren verfallen lassen oder beschlagnahmen.
- Die bisher unbefristete Getreide‑Überwachungsverordnung wird bis zum 31.07.2010 befristet, um anschließend durch eine neue Verordnung ersetzt zu werden.
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