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Zivildienstgesetz-Novelle 2010 – Erweiterung, Verwaltungsvereinfachung und neue Disziplinarmaßnahmen
Ministerialentwurf vom 25.04.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Zivildienstgesetz: Er erweitert zulässige Tätigkeiten, verlagert Zuständigkeiten auf die Zivildienstserviceagentur, führt strengere disziplinarische Maßnahmen ein und modernisiert Daten‑ und Ausweisregelungen.
Bundesministerium für Inneres4/26/2010XXIV
Zivildienst

Schwerpunkte

  • Der Zivildienst darf künftig auch in Kinderbetreuungseinrichtungen sowie in Einrichtungen zur Integration und Beratung von Fremden geleistet werden.
  • Im Anerkennungsbescheid wird künftig angegeben, welchem geografischen Gebiet (nach § 3 Abs. 2) der Rechtsträger zuzuordnen ist.
  • Zivildiensterklärungen werden künftig an die Zivildienstserviceagentur übermittelt, nicht mehr an den Bundesminister für Inneres.
  • Die Zivildienstserviceagentur bestimmt nun, ob die Zivildienstpflicht erloschen ist, anstatt des Bundesministers für Inneres.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Inneres
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