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Anpassungen des Publizistikförderungsgesetzes 1984 – Flexibilisierung von Rücklagen und Einführung von Sanktionen
Ministerialentwurf vom 02.05.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Publizistikförderungsgesetz, um Rücklagenbildung für geförderte Organisationen zu flexibilisieren, nicht verbrauchte Mittel umzuleiten und bei strafbaren Handlungen Fördermittel zu kürzen.
Bundeskanzleramt5/3/2010XXIV
Presse

Schwerpunkte

  • Erlaubt den Rechtsträgern, jährlich bis zu fünf Prozent ihrer Fördermittel als Rücklage für Standortwechsel, Büro‑Ausbau oder Immobilienankauf zu verwenden.
  • 45 % der nicht verbrauchten Mittel für internationale politische Bildungsarbeit können in die staatsbürgerliche Bildungsarbeit umgeleitet werden; unverbrauchte Restmittel werden im Folgejahr vom Förderungsbetrag abgezogen.
  • Bei Wegfall einer Voraussetzung wird die Förderung anteilig nach tatsächlichen Tagen berechnet; überschüssige Beträge müssen innerhalb von vier Wochen zurückgezahlt werden.
  • Die im Jahresbericht auszuweisenden Mittel für internationale politische Bildungsarbeit müssen gesondert ausgewiesen werden, um mehr Transparenz zu schaffen.
Regierungsvorlage
Novelle des Publizistikförderungsgesetzes – Flexibilisierung, Umwidmung und Kürzung von Fördermitteln
einfache Mehrheit XXIV 22.09.2010
Gesetz
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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