Anpassungen des Publizistikförderungsgesetzes 1984 – Flexibilisierung von Rücklagen und Einführung von Sanktionen
Ministerialentwurf vom 02.05.2010Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Publizistikförderungsgesetz, um Rücklagenbildung für geförderte Organisationen zu flexibilisieren, nicht verbrauchte Mittel umzuleiten und bei strafbaren Handlungen Fördermittel zu kürzen.Bundeskanzleramt5/3/2010XXIV
Presse
Schwerpunkte
- Erlaubt den Rechtsträgern, jährlich bis zu fünf Prozent ihrer Fördermittel als Rücklage für Standortwechsel, Büro‑Ausbau oder Immobilienankauf zu verwenden.
- 45 % der nicht verbrauchten Mittel für internationale politische Bildungsarbeit können in die staatsbürgerliche Bildungsarbeit umgeleitet werden; unverbrauchte Restmittel werden im Folgejahr vom Förderungsbetrag abgezogen.
- Bei Wegfall einer Voraussetzung wird die Förderung anteilig nach tatsächlichen Tagen berechnet; überschüssige Beträge müssen innerhalb von vier Wochen zurückgezahlt werden.
- Die im Jahresbericht auszuweisenden Mittel für internationale politische Bildungsarbeit müssen gesondert ausgewiesen werden, um mehr Transparenz zu schaffen.
Dokumente (PDFs)
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