Versicherungsrechts‑Änderungsgesetz 2010 – Einführung elektronischer Kommunikation & erweiterter Verbraucherschutz
Ministerialentwurf vom 09.05.2010Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Versicherungsrecht: Es führt eine "geschriebene Form" ohne Unterschrift ein, erlaubt elektronische Übermittlung von Dokumenten mit Kundenzustimmung und stärkt den Datenschutz bei Gesundheitsdaten. Verbraucher erhalten ein einheitliches zwei‑Wochen‑Widerrufsrecht. Das Inkrafttreten ist am 1. Oktober 2010.Bundesministerium für Justiz5/10/2010XXIV
Versicherungswesen
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz definiert die „geschriebene Form“, die schriftliche Erklärungen ohne Unterschrift zulässt.
- Elektronische Übermittlung von Versicherungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erlaubt; die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
- Verbraucher erhalten ein allgemeines zwei‑Wochen‑Widerrufsrecht, das nicht von der Art der Vertragserklärung abhängt.
- Die zulässigen Gesundheitsdaten für die Direktverrechnung werden klar auf drei Kategorien begrenzt (Identität & Versicherungsstatus, Aufnahmediagnose & Befunde, Symptomatik & frühere Behandlungen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.