Zusammenfassung
Das Hausbesorger/innengesetz 2011 schafft eine gesetzliche Grundlage für die Anstellung von Hausbesorger*innen durch Eigentümer*innen, definiert deren Aufgaben, Arbeitszeiten, Entgelt nach Mindestlohntarif und Regelungen zu Dienstwohnungen sowie Kündigungs- und Räumungsfristen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/19/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt für das Arbeitsverhältnis zwischen Hausbesorger*innen und Eigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften oder juristischen Personen, die Häuser besitzen.
- Zu den Kernaufgaben zählen Reinigung, Winterdienst, Pflege von Außenanlagen, Kleinreparaturen und die Funktion als Ansprechpartner für Bewohner*innen.
- Anwesenheitszeiten dürfen nur vereinbart werden, wenn sie sachlich gerechtfertigt und mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden.
- Während der Wochenendruhe (Samstag 18 Uhr bis Montag 6 Uhr) dürfen nur Reinigungsarbeiten, technische Wartungen und die Beseitigung von Gefahren oder stark verschmutzten Flächen durchgeführt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.