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Hausbesorger/innengesetz 2011 – Regelung privater Hausbetreuung
Ministerialentwurf vom 18.05.2010

Zusammenfassung

Das Hausbesorger/innengesetz 2011 schafft eine gesetzliche Grundlage für die Anstellung von Hausbesorger*innen durch Eigentümer*innen, definiert deren Aufgaben, Arbeitszeiten, Entgelt nach Mindestlohntarif und Regelungen zu Dienstwohnungen sowie Kündigungs- und Räumungsfristen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/19/2010XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gilt für das Arbeitsverhältnis zwischen Hausbesorger*innen und Eigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften oder juristischen Personen, die Häuser besitzen.
  • Zu den Kernaufgaben zählen Reinigung, Winterdienst, Pflege von Außenanlagen, Kleinreparaturen und die Funktion als Ansprechpartner für Bewohner*innen.
  • Anwesenheitszeiten dürfen nur vereinbart werden, wenn sie sachlich gerechtfertigt und mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden.
  • Während der Wochenendruhe (Samstag 18 Uhr bis Montag 6 Uhr) dürfen nur Reinigungsarbeiten, technische Wartungen und die Beseitigung von Gefahren oder stark verschmutzten Flächen durchgeführt werden.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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