Stärkung des Gewässerschutzes und Einführung eines Hochwasserrisikomanagements
Ministerialentwurf vom 15.06.2010Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Gewässerschutz, führt Fischpassierbarkeits‑Kriterien ein, verlängert Bewilligungsfristen und schafft ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement‑System mit neuen Karten, Bewertungen und öffentlichen Beteiligungs‑Regelungen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft6/16/2010XXIV
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Der Begriff „allgemeines Schutzniveau“ wird zu „allgemein hohem Schutzniveau“ geändert, um einen höheren Umweltschutzstandard festzulegen.
- Für Querbauwerke im Fischlebensraum muss die Fischpassierbarkeit nach dem Stand der Technik sichergestellt werden; Ausnahmen sind nur bei wirtschaftlich zumutbarem Aufwand zulässig.
- Die maximale Bewilligungsdauer für Wasserentnahmen wird von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert.
- Ein neuer § 42a führt das Konzept der Vorsorge in Gebieten mit signifikantem Hochwasserrisiko ein, inklusive Gefahrenzonenplanungen und regionaler Hochwasser‑Programme.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.