Einrichtung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG)
Ministerialentwurf vom 20.07.2010Zusammenfassung
Das Gesetz gründet die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) als eigenständige juristische Person öffentlichen Rechts, definiert ihr Aufgabenfeld in Meteorologie, Klimatologie und Geophysik und regelt ihre Finanzierung über ein Globalbudget sowie Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung7/21/2010XXIV
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Entwurf schafft die ZAMG als eigenständige juristische Person öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien.
- Die ZAMG übernimmt umfassende Aufgaben in Meteorologie, Klimatologie und Geophysik, einschließlich Messnetzbetrieb, Datenarchivierung, Wetterprognosen und Warnungen.
- Die Finanzierung erfolgt über ein jährliches Globalbudget; die ZAMG kann für bestimmte Dienstleistungen Dritten Gebühren erheben, solange ihre Kernaufgaben nicht beeinträchtigt werden.
- Leistungsvereinbarungen mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren legen Ziele, Budgets und Sanktionen fest; bei Streitigkeiten entscheidet eine Schlichtungskommission.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.