Bühnenarbeitsrechtsgesetz (Bü‑ARG) – neue Regelungen für Theaterarbeitsverhältnisse
Ministerialentwurf vom 18.07.2010Zusammenfassung
Der Entwurf benennt das Schauspielergesetz in Bühnenarbeitsrechtsgesetz (Bü‑ARG) um, legt ein detailliertes Inhaltsverzeichnis an und regelt umfassend Rechte und Pflichten von Bühnenmitarbeitern und Theaterunternehmern – von festen Bezügen über Arbeitszeit‑ und Urlaubsbestimmungen bis hin zu Haftung, Konkurrenzverbot und Kündigungsmodalitäten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz7/19/2010XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Gesetzestitel wird zu „Bühnenarbeitsrechtsgesetz – Bü‑ARG“ geändert und ein strukturiertes Inhaltsverzeichnis eingeführt.
- Das Gesetz definiert das Bühnenarbeitsverhältnis für künstlerische Mitglieder und legt fest, dass ein Theaterunternehmer ein Unternehmen im Sinne des Unternehmensgesetzbuches betreiben muss; Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
- Feste Bezüge umfassen das Grundgehalt und das Spielgeld; bei Arbeitsverhinderung besteht Anspruch auf volle Bezüge für sechs Wochen (acht Wochen bei Arbeitsunfällen) und danach auf die Hälfte der Bezüge.
- Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden begrenzt, wöchentliche Ruhezeiten von 36 Stunden sind vorgeschrieben; Arbeit an Sonn‑ und Feiertagen ist nur bei unabwendbaren Umständen zulässig.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.