Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die Zusammenarbeit von Österreich und Spanien bei Filmproduktionen, definiert Gemeinschaftsproduktionen als gleichwertig zu Inlandsfilmen und legt Förderungen, finanzielle Beteiligungen und Genehmigungsverfahren fest.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend9/8/2010XXIV
Filmindustrie
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Abkommen definiert Gemeinschaftsproduktionen als Kinofilme (inkl. Spielfilme, Animations‑ und Dokumentarfilme), die den nationalen Vorschriften beider Länder entsprechen und kommerziell genutzt werden.
- Gemeinschaftsproduktionen werden wie nationale Produktionen behandelt und erhalten dieselben Förderungen und Vergünstigungen, die jedoch nur dem jeweiligen Produzenten des betreffenden Landes zustehen.
- Die finanzielle Beteiligung jedes Produzenten muss zwischen 20 % und 80 % der Gesamtkosten liegen; gleichzeitig muss ein entsprechender technischer und künstlerischer Beitrag geleistet werden, inklusive Rechte am Originalnegativ und Kopiermaterialien.
- Die Genehmigung von Gemeinschaftsproduktionen erfolgt durch die zuständigen nationalen Behörden (in Österreich das BMFJ, in Spanien das Instituto de la Cinematografía); bei Minderheitsbeteiligungen muss die Behörde des Mehrheitsproduzenten zuerst entscheiden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.