Zusammenfassung
Das Gesetz gibt der Oesterreichischen Nationalbank die Erlaubnis, dem IWF einen zusätzlichen Kreditrahmen von bis zu 3,6 Mrd. SZR im Rahmen der Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen zu gewähren; das Inkrafttreten ist an das Wirksamwerden der neuen NAB‑Vereinbarung geknüpft.Bundesministerium für Finanzen9/10/2010XXIV
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Die OeNB erhält die Befugnis, dem IWF einen zusätzlichen Kreditrahmen von bis zu 3,6 Mrd. SZR zu gewähren.
- Das Gesetz tritt in Kraft, sobald die neuen NAB‑Vereinbarungen des IWF wirksam werden; ein konkretes Datum ist im Gesetz nicht festgelegt.
- Durch die Aufstockung sollen zukünftige Liquiditätsengpässe des IWF vermieden werden, was indirekt die Stabilität der Weltwirtschaft und damit auch die österreichische Exportwirtschaft stärkt.
- Bei Inanspruchnahme des Kreditrahmens kann die OeNB Zinsverluste erleiden, weil der SZR‑Zinssatz häufig unter dem Euro‑Refinanzierungszins liegt (derzeit 0,29 % vs. etwa 1 %).
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