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Bundesgesetz zur Aufstockung des IWF‑Kreditrahmens (3,6 Mrd. SZR)
Ministerialentwurf vom 09.09.2010

Zusammenfassung

Das Gesetz gibt der Oesterreichischen Nationalbank die Erlaubnis, dem IWF einen zusätzlichen Kreditrahmen von bis zu 3,6 Mrd. SZR im Rahmen der Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen zu gewähren; das Inkrafttreten ist an das Wirksamwerden der neuen NAB‑Vereinbarung geknüpft.
Bundesministerium für Finanzen9/10/2010XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die OeNB erhält die Befugnis, dem IWF einen zusätzlichen Kreditrahmen von bis zu 3,6 Mrd. SZR zu gewähren.
  • Das Gesetz tritt in Kraft, sobald die neuen NAB‑Vereinbarungen des IWF wirksam werden; ein konkretes Datum ist im Gesetz nicht festgelegt.
  • Durch die Aufstockung sollen zukünftige Liquiditätsengpässe des IWF vermieden werden, was indirekt die Stabilität der Weltwirtschaft und damit auch die österreichische Exportwirtschaft stärkt.
  • Bei Inanspruchnahme des Kreditrahmens kann die OeNB Zinsverluste erleiden, weil der SZR‑Zinssatz häufig unter dem Euro‑Refinanzierungszins liegt (derzeit 0,29 % vs. etwa 1 %).
Regierungsvorlage
Aufstockung des IWF‑Kreditrahmens (NAB) für Österreich
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Gesetz
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Lopatka Reinhold, Dr. - 66

ÖVP

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen
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