Anpassung des Erdölbevorratungs‑Förderungsgesetzes an EU‑Beihilfenrecht
Ministerialentwurf vom 28.09.2010Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Erdölbevorratungs‑Förderungsgesetz an das EU‑Beihilfenrecht an, indem er Haftungsentgelte von Schilling in Euro umrechnet und die zuständige Behörde neu benennt.Bundesministerium für Finanzen9/29/2010XXIV
Energie
Schwerpunkte
- Der Betrag für das Haftungsentgelt in § 1 Abs. 2 lit. a wird von „4 000 Millionen Schilling“ auf „290,7 Millionen Euro“ umgestellt.
- Der Betrag für das Haftungsentgelt in § 1 Abs. 2 lit. b wird von „500 Millionen Schilling“ auf „36,5 Millionen Euro“ umgerechnet.
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministeriums wird von "Bundesministerium für Handel, Gewerbe und Industrie" zu "Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend" geändert.
- Der Wortlaut von § 6 wird neu gefasst, sodass das Entgelt für die Übernahme der Bürgschaft nach den EU‑Beihilfenvorschriften bemessen wird.
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