Novelle des Wasserstraßengesetzes 2010 – Erweiterte Aufgaben, Liegenschaftsnutzung und Finanzierungsmodell
Ministerialentwurf vom 21.10.2010Zusammenfassung
Die 2010‑Novelle des Wasserstraßengesetzes erweitert den Aufgabenbereich der Wasserstraßenverwaltung, definiert neue Entwicklungsaufgaben für die Binnenschifffahrt und ermöglicht der Gesellschaft das Erwerb‑ sowie Fruchtnießungsrecht an Bundesliegenschaften – dabei entstehen mindestens 250 000 € jährliche Einnahmen für den Bund.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/22/2010XXIV
Wasserbewirtschaftung
Schwerpunkte
- Der Anwendungsbereich der Wasserstraßenverwaltung wird um den Hinweis „hinsichtlich der Gewässer gemäß § 1“ erweitert.
- Neue Entwicklungsaufgaben für die Binnenschifffahrt werden definiert: Projektförderung, Technologieentwicklung, marktneutrale Informationen und Pilotprojekte, insbesondere auf der Donau.
- Die Aufgaben der Verkehrsregelung an Schleusen werden klar auf die Bestimmungen des § 38 Schifffahrtsgesetz verwiesen.
- Der Wortlaut wird um „einschließlich der wirtschaftlich bestmöglichen Verwertung“ ergänzt, um die Nutzung von Liegenschaften zu optimieren.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.