Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Kraftfahrliniengesetz an EU‑Vorgaben an: neue Fristen und Nachweispflichten für Konzessionsanträge, erweiterte Ausschlussgründe, längere mögliche Konzessionsdauer, Einführung von Grenzzonen für Mietwagen und geschlechtsneutrale Formulierungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/27/2010XXIV
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Ein neuer Antragspflicht wird eingeführt: Bei Konzessionsanträgen muss ein Exemplar des Verkehrsdienstvertrags beigefügt werden und der Antrag muss zwischen 12 Monaten und 6 Monaten vor Beginn der beantragten Gültigkeit gestellt werden.
- Der Ausschlussgrund für die Erteilung einer Konzession wird erweitert und umfasst nun fünf Unterpunkte (a‑e), die unter anderem die Verkehrssicherheit, die Gefährdung von bestehenden Verkehrsaufgaben und bereits eingeleitete Vergabeverfahren berücksichtigen.
- Die maximale Konzessionsdauer wird auf acht Jahre festgelegt, kann aber bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen bis zu zehn bzw. fünfzehn Jahre betragen, und es besteht die Möglichkeit, kürzere Laufzeiten zu beantragen, wenn das Verkehrsbedürfnis befristet ist oder die Verkehrsplanung es erfordert.
- Für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Kraftfahrlinienverkehr wird eine Grenzzone von 30 km um die Grenzübertrittsstelle definiert, in der unter besonderen Genehmigungen auch Mietwagen eingesetzt werden dürfen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.