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Flexibler Förderzins für Kohlenwasserstoffe (Novelle 2011)
Ministerialentwurf vom 27.10.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen flexiblen, preisabhängigen Förderzins für Öl und Gas ein, ersetzt die feste Quote von 20 % bzw. 15 % durch gestaffelte Prozentsätze und eliminiert die jährliche Überprüfung.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/28/2010XXIV
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Berechnungsbasis für den Förderzins bleibt der durchschnittliche Importwert pro Tonne Rohöl bzw. pro TJ Erdgas.
  • Für flüssige Kohlenwasserstoffe gilt ein gestaffelter Prozentsatz von 2 % bis 14 % abhängig vom Importwert (unter 75 €, zwischen 75 € und 400 €, über 400 €).
  • Für gasförmige Kohlenwasserstoffe gilt ein gestaffelter Prozentsatz von 7 % bis 19 % abhängig vom Importwert (unter 1 500 €, zwischen 1 500 € und 7 100 €, über 7 100 €).
  • Fällt der Importwert unter 110 € (Öl) bzw. 1 500 € (Gas), kann das Ministerium den Förderzins ganz aussetzen oder reduzieren.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.)
einfache Mehrheit XXIV 20.12.2010
Gesetz
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Marek Christine

ÖVP

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
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