Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen flexiblen, preisabhängigen Förderzins für Öl und Gas ein, ersetzt die feste Quote von 20 % bzw. 15 % durch gestaffelte Prozentsätze und eliminiert die jährliche Überprüfung.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/28/2010XXIV
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Berechnungsbasis für den Förderzins bleibt der durchschnittliche Importwert pro Tonne Rohöl bzw. pro TJ Erdgas.
- Für flüssige Kohlenwasserstoffe gilt ein gestaffelter Prozentsatz von 2 % bis 14 % abhängig vom Importwert (unter 75 €, zwischen 75 € und 400 €, über 400 €).
- Für gasförmige Kohlenwasserstoffe gilt ein gestaffelter Prozentsatz von 7 % bis 19 % abhängig vom Importwert (unter 1 500 €, zwischen 1 500 € und 7 100 €, über 7 100 €).
- Fällt der Importwert unter 110 € (Öl) bzw. 1 500 € (Gas), kann das Ministerium den Förderzins ganz aussetzen oder reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.