Zusammenfassung
Der Entwurf führt die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen zu einer gemeinsamen Behörde zusammen, die ab dem 1. Jänner 2011 wirksam wird und dabei kostenneutral bleibt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2010XXIV
Finanzwesen
Landwirtschaft
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die neue Bezeichnung der Behörde lautet „Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen“.
- Die bisherige Regelung für die Bundesanstalt für Bergbauernfragen entfällt, weil sie in die neue Behörde integriert wird.
- Der neue § 16 legt den Sitz der Behörde in Wien fest und definiert ihren erweiterten Wirkungsbereich, der sowohl Agrar‑ als auch Bergbauernfragen umfasst.
- Der bisherige § 19 (für die Bundesanstalt für Bergbauernfragen) wird aufgehoben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.