Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das GESG um neue Aufgaben für die AGES im Bereich pflanzengenetischer Ressourcen und Bodenschutz, aktualisiert Gesetzesverweise und führt eine Segment‑Berichtspflicht für finanzielle Anpassungen ein.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/29/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der Absatz 1 von § 6 wird aktualisiert, sodass die genannten Bundesgesetze mit ihren jeweils aktuellen Fassungen (z. B. Pflanzenschutzgesetz 2011) verknüpft werden.
- § 8 Abs. 2 Z 10 wird erweitert, sodass neben Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln auch die Untersuchung, Begutachtung und Bewertung von Böden aufgenommen werden, um deren Funktion als landwirtschaftliche Produktionsgrundlage zu sichern.
- In § 8 Abs. 2 Z 12 wird das veraltete Qualitätsklassengesetz durch das aktuelle Vermarktungsnormengesetz ersetzt.
- Ein neuer Absatz (§ 8 Abs. 2a) definiert neue Aufgaben der AGES: Erfassung, Dokumentation und Bereitstellung pflanzengenetischer Ressourcen sowie internationale Zusammenarbeit und Datenbank‑Management.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.