Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die Gebühren für Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Schutzzertifikate und verschiedene Verfahrensschritte, legt Staffelungen für Marken‑Erneuerungsgebühren fest und erlaubt jährliche Inflationsanpassungen. Die Änderungen treten gestaffelt zwischen 1. Jänner 2011 und 1. Jänner 2012 in Kraft und sollen jährlich rund 1,6 Mio. € zusätzliche Einnahmen bringen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/2/2010XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Die Gebühr für die Anmeldung eines Patents wird von 180 € auf 280 € erhöht.
- Die Gebühr für einen Einspruch gegen die Patenterteilung wird von 150 € auf 300 € angehoben.
- Die internationale Recherchen‑Gebühr wird per Verordnung auf maximal 1 700 € begrenzt; bis zum 1. April 2011 bleibt die bisherige Regelung gültig, bis eine neue Verordnung erlassen wird.
- Die Recherchen‑Gebühr für die Anmeldung eines Gebrauchsmusters steigt von 50 € auf 150 €.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.