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Gesetzesänderungen für Parteienfinanzierung, Publizistikförderung und digitale Verwaltung
Ministerialentwurf vom 01.11.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Parteien‑, Publizistik‑, KommAustria‑, Verwaltungs‑ und Zustellgesetz an: Er führt index‑gebundene Finanzierungen ein, erweitert die digitale Kommunikation und definiert das Internet als zulässige Kundmachungsform.
Bundeskanzleramt11/2/2010XXIV
Politische Partei

Schwerpunkte

  • Der Jahresbetrag für Zuwendungen an Parteien wird auf 16 164 960 Euro festgesetzt und ab 2015 jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst.
  • Die Berechnung der Fördermittel für Publizistik wird auf Basis von 2,21 Euro pro wahlberechtigten Bürger umgestellt und ebenfalls index‑gebunden.
  • Ein neuer Absatz (3a) schafft zusätzliche Mittel für die Vertriebsförderung, die aus dem Digitalisierungsfonds und vom Bundeskanzleramt in den Jahren 2011‑2014 übertragen werden.
  • Das Internet wird als zulässige Form der Kundmachung definiert, wenn das Edikt einen Hinweis auf die zugrunde liegende Adresse enthält.
Regierungsvorlage
Budgetbegleitgesetz 2011 (981 d.B.)
einfache Mehrheit XXIV 20.12.2010
Gesetz
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

ÖVP

Vizekanzler
Bundesminister für Finanzen
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